Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund, Pressemitteilung 22/1998, Düsseldorf, 29. 7. 1998
Keine Eile mit "Kuss" und "Schifffahrt"
Kommunen steht es frei, die neuen Rechtschreibregeln einzuführen
Für die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen besteht keine Eile, die Rechtschreibreform in der Verwaltungspraxis umzusetzen. Diesen Rat gibt der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund seinen 358 Mitgliedskommunen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Juli 1998.
Bekanntlich hat sich das Land Nordrhein-Westfalen entschieden, die neue Rechtschreibung in der Landesverwaltung zum 1. August 1998 einzuführen. Bis voraussichtlich Ende 2005 soll jedoch auch die alte Rechtschreibung zulässig sein.
Das Land wird dem Vernehmen nach lediglich Empfehlungen an die Kommunen aussprechen, die neuen Rechtschreibregeln zu übernehmen. Einen Zwang dazu soll es nicht geben. Zudem werden im Herbst die Innenminister von Bund und Ländern über die Umsetzung der Rechtschreibreform in der Verwaltung sprechen. Deren Votum sollte abgewartet werden, empfiehlt der NWStGB.
Wenn einzelne Städte und Gemeinden bereits jetzt diesen Schritt unternehmen, sollten angemessene Übergangsfristen eingeräumt werden, damit durch die Einführung der neuen Rechtschreibregeln keine zusätzlichen Kosten entstehen - etwa für neue Software.
Verantwortlich: GPM Friedrich Wilhelm Heinrichs, Pressesprecher Martin Lehrer, Nordrhein-Westfälischer Städte- und Gemeindebund, 40474 Düsseldorf, Kaiserswerther Straße 199/201, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -211, e-mail: info@nwstgb.de, http://www.nwstgb.de