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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

chronik → stimmzettel Schleswig-Holstein
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Stimmzettel des volksbegehrens in Schleswig-Holstein

1. Gesetzentwurf der Volksinitiative „WIR gegen die Rechtschreibreform“:

Folgender § 4 Abs. 10 wird in das Landesschulgesetz aufgenommen:

In den Schulen wird die allgemein übliche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in der Bevölkerung seit langem anerkannt ist und in der Mehrzahl der lieferbaren Bücher verwendet wird.“

2. Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Landtages:

„In den Schulen wird die allgemein übliche deutsche Rechtschreibung unterrichtet. Als allgemein üblich gilt die Rechtschreibung, wie sie in den übrigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland für die Schulen verbindlich ist.“

3. Ablehnung

Ich lehne den Gesetzentwurf der Volksinitiative und die Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Landtages ab.


Quelle

Frankfurter Rundschau, 54. jg., 1998-09-23, nr. 221, s. 6.