Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Kommunikationsabteilung des Regierungsrates des Kantons Zürich
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02/259-01 (6 Seiten)
Fax/Mail: 05.12.2002, 09.00 Uhr
Aus den Verhandlungen des Regierungsrates
Sitzung vom 4. Dezember 2002
AUSZUG
Abstimmung über den Bau der Glattalbahn und Strassenausbauten im mittleren Glattal am 9. Februar 2003
Ki. Am 9. Februar 2003 werden die Stimmberechtigten über zwei eidgenössische und zwei kantonale Vorlagen abstimmen können. Der Regierungsrat hat die Abstimmung über zwei Rahmenkredite für einen Staatsbeitrag an den Bau der Glattalbahn einerseits sowie einen für Strassenausbauten und -anpassungen im mittleren Glattal anderseits auf den 9. Februar 2003 angesetzt. […]
Vergleichbar mit dem Tram in der Stadt Zürich verbindet die neue Glattalbahn auf ihrem Netz von 12,7 Kilometern die wichtigen Zentren im mittleren Glattal untereinander und mit dem übergeordneten Bahnnetz an sechs Bahnhöfen. […]
Hinweis an die Redaktionen zur Rechtschreibung der Glattalbahn:
Die Staatskanzlei macht darauf aufmerksam, dass an der bisher üblichen Schreibweise von Glattal mit zwei t festgehalten wird. Nach Auskunft von Swiss Topo (früher Schweizerische Landestopographie) findet sich der Eintrag des Talnamens Glattal in der 100 000er (Blatt 27) und in der 200 000er Landkarte. Gesamtschweizerisch ist bei Swiss Topo kein Orts- oder Talname aufgrund der neuen deutschen Rechtschreibung geändert worden, es besteht deshalb auch für den Kanton Zürich kein Anlass den Talnamen Glattal, der überdies seit langen Jahren in mehreren Eigen- und Firmennamen vorkommt, abzuändern.
Wir ersuchen Sie, auch in Ihren Medien an der bisher üblichen Schreibweise – Glattal, respektive Glattalbahn mit zwei t – festzuhalten. Die Duden-Regel 136 (Treffen bei Zusammensetzungen drei gleiche Buchstaben zusammen, darf keiner von ihnen wegfallen) ist im Falle des bei Swiss Topo registrierten Talnamens Glattal unerheblich. Hier geht die Duden-Regel 101 (Die Schreibung der deutschen geografischen Namen folgt im Allgemeinen dem heutigen Sprachgebrauch) vor.
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Für Rückfragen:
Susanne Sorg-Keller, Kommunikationsbeauftragte des Regierungsrates,
Telefon 043 259 20 51
Die medienmitteilung als pdf
stichwort dreikonsonantenregel, komposita mit namen