Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, die Kunst zu fördern und die Bundesländer in allen Angelegenheiten der Kunst zu beraten und zu unterstützen.
1696 Academie der Mahler-, Bildhauer- und Architectur-Kunst
1950 Deutsche Akademie der Künste in Berlin (ost)
1954 Akademie der Künste in Berlin (west)
1. 10. 1993 Akademie der Künste
Zitat
Burkhard Müller, Süddeutsche Zeitung, , s. 13
Von der größten quasi-souveränen Kulturaufgabe der vergangenen Jahre, der Reform der Rechtschreibung, ist sie systematisch ferngehalten worden – hier haben die Länderfürsten, oder besser: ihre demokratischen Nachfolger, auf umfassende Legitimierung bedacht, über andere Wege nach einer Einigung gesucht (und sie doch verfehlt). Was traut man ihr überhaupt zu, wenn nicht einmal das?