Bund für vereinfachte rechtschreibung
Statuten
1. |
Unter dem namen «Bund für vereinfachte rechtschreibung» (BVR) besteht ein verein nach art. 60—79 zgb. Sein juristischer sitz ist identisch mit dem seiner geschäftsstelle. |
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2. |
Der BVR tritt für die verbesserung und vereinfachung der deutschen rechtschreibung ein. |
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3. |
Der BVR ist parteipolitisch unabhängig und befasst sich ausschliesslich mit fragen der rechtschreibung. |
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4. |
Der BVR pflegt beziehungen zu institutionen und persönlichkeiten im in- und ausland, die ähnliche ziele verfolgen. |
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5. |
Der BVR propagiert die reformbestrebungen in der öffentlichkeit. Er veranlasst die herausgabe von schriften in vereinfachter schreibweise und gibt selbst solche heraus. Er gibt ein informationsorgan heraus. Dieses wendet grundsätzlich die vereinfachte rechtschreibung an; einzelheiten legt der vorstand fest. |
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6. |
Der BVR empfiehlt seinen mitgliedern, durch praktische anwendung der vereinfachten rechtschreibung in korrespondenzen und publikationen den reformgedanken zu verbreiten. |
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7. |
Die mitgliedschaft ist natürlichen und juristischen personen offen. Mitglieder, die dem BVR schaden, kann die generalversammlung ausschliessen. |
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8. |
Die organe des BVR sind: |
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9. |
Die geschäfte der gv sind: |
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10. |
Für statutenänderungen und für einen beschluss über auflösung des vereins ist eine mehrheit von 2/3 der anwesenden mitglieder nötig. |
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11. |
Bei auflösung ist das vereinsvermögen einer verwandten institution oder einer wohltätigen organisation zu überweisen. |
Diese statuten ersetzen jene vom 31. januar 1970, sie treten nach publikation im vereinsorgan in kraft.
Zürich, den 1. februar 1992 |
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Der präsident |
Der geschäftsführer |