Es gilt, im Begriff der Rechtschreibung zwischen "amtlich" und "richtig" zu unterscheiden (zwischen Recht und recht). Die amtliche Schreibung ist […] beliebig und beliebig änderbar. Sie wird durch "Führerbefehl" oder Ministererlaß festgelegt. […] Über richtig und falsch entscheidet dagegen das Urteil des kompetenten Muttersprachlers. […] Während die richtige Schreibweise immer amtlich werden kann, gilt dies umgekehrt nicht.
Es ist schön, wenn man so genau weiss, was richtig und wer kompetent ist.