Zunächst also wird von den Gegnern der Rechtschreibreform eine Kompetenz des Bundes in Anspruch genommen "kraft Natur der Sache". Weiter aber heißt es, daß auch der Bund eine solche Regelung nicht auf dem Verwaltungswege treffen könne (wie es das Deutsche Reich bei der letzten Rechtschreibreform im Jahre 1901 getan hat). Vielmehr greife hier die vom Bundesverfassungsgericht entwickelte "Wesentlichkeitstheorie" ein, wonach Gegenstände, die von erheblicher Bedeutung sind und in Grundrechte eingreifen, vom Gesetzgeber "selbst" geregelt werden müssen — dann auch mit der verfassungsrechtlich gebotenen Zitierung der jeweils eingeschränkten Grundrechte. Bei der Rechtschreibreform kommen in Frage das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aber auch das elterliche Erziehungsrecht.
Siehe stellungnahme des Bundes für vereinfachte rechtschreibung!