willkommen
kontakt
impressum
suchen

Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

stellungnahmen → Rechtliches – zu ende gedacht
ortografie.ch ersetzt sprache.org ortografie.ch ersetzt in zukunft sprache.org
Der Bund für vereinfachte rechtschreibung nimmt stellung

Rechtliches – zu ende gedacht

Zu Charles Eulau, «Die obrigkeitliche Rechtschreibe­reform; ein Diskussions­beitrag über Sprache und Demokratie», Neue Zürcher Zeitung, 8. 4. 1998

Nachweis unter presse und internet; stellungnahme nicht veröffentlicht.

Die obrigkeitliche Rechtschreibereform

Charles Eulau bemüht sich, gemäss dem «Charakter unseres Landes» zu argu­mentieren. Aber wer die diskussion hier und anderswo verfolgt, erkennt in ausdrü­cken wie «obrigkeitlich» und «befohlene Sprache» den charakter eines anderen landes, wo man vielleicht ein anderes verhältnis zur obrigkeit hat. Ein deutscher professor hat es in «Bild» (vom 27. 3.) treffend charakterisiert; man muss nur die atomenergie durch die rechtschreibreform ersetzen und die demos durch leserbrief­kampagnen, gerichtsklagen usw.

Sorgen macht sich jeder, machen sich auch Bürger anderer Nationen. Auch über die Atomenergie. Warum aber sind «die Deutschen» oft so aufgeregt, so hysterisch, so massenhaft bei Demos für oder gegen etwas? Es ist der Als-Ob-Widerstand. Die Demonstranten stilisie­ren sich zu Widerstands­kämpfern und verzerren unseren demokratischen Staat als Instrument der Unterdrückung, Gän­gelung und Gefährdung. Man will sich selbst beweisen, daß und wieviel man «aus der Geschichte gelernt» hat. «Wir sind anders als unsere Eltern und Groß­eltern. Die haben damals nichts gegen die Nazis unternommen. Die haben geschwiegen.» (…) Wer wäre nicht froh darüber, daß «die Deutschen» heute keine Untertanen mehr sind? Sie sind aktive Bürger. Sie reden mit, sie machen mit, und sie protestieren mit. So muß es sein. Aber muß es wieder so 150prozen­tig sein? Sind Briten, Franzosen und Amerikaner schlechtere Demokraten als «die Deutschen» — weil sie weniger hysterisch sind und seltener de­monstrieren? Gewiß nicht.

Bundespräsident Herzog fordert, es müsse «Schluß sein mit der deutschen Wei­nerlichkeit» — wollen wir nun mit einer schweizerischen anfangen?

Was heisst «befohlene Sprache» und «un­ter disziplinarischem Zwang»? Was man dem siebenjährigen kind in der schule beibringt, ist immer irgendwie aufgezwungen. Das gilt auch für die rechtschreibung, und zwar für jede, sei sie alt oder neu! Für die rechtschreibung gilt es in besonderem mass, denn im gegensatz zur sprache wird sie nicht zu hause, sondern einzig und allein in der schule vermittelt. Die schule übt also eine ge­waltige macht aus, ob sie will oder nicht. Wer hat ihr diese macht gegeben? Die frage ist berechtigt, und es ist ein jammer, dass sie erst jetzt gestellt wird.

Leider sind die «Zweifel auf einer grund­sätzlicheren Ebene» des autors (des­sen eigene legitimation aus dem artikel nicht hervorgeht) nicht geeignet, mehr klar­heit zu schaffen. Wenn zweifel, dann bitte «auf einer grundsätzlicheren Ebene». Wenn schon angeblich der bisherige recht­schreib­unterricht auf einer «Regelungen, die es in der Schweiz nicht gegeben hat» basiert, erwarte ich eine konkretisierung dieses vorwurfs und eine antwort auf die frage, mit welchem recht in den schweizer schulen die dudenauflagen 2 bis 20 ver­mittelt wurden. Es ist unverhältnis­mässig, die winzige, ja geradezu lächerliche neu­rege­lung zum anlass zu nehmen, die sinnfrage im verhältnis von staat und rechtschreibung zu stellen, und nicht zu sehen, dass die allgemeine schulpflicht und die damit verbundene festlegung einer schreibvariante der grosse eingriff des staates ist. Es ist eine logische, auf jedem anderen gebiet selbst­verständliche forde­rung, dass derselbe staat seine retardie­rende wirkung durch einen die ent­wick­lung sichernden mechanismus ausgleicht.

Duden, Recht­schrei­bung, 17. aufl., 1973, vorwort

… wäre zu sagen, daß die heute gel­tenden Regeln der Recht­schrei­bung nicht vom Duden, sondern von einer staat­lichen Recht­schreib­konfe­renz fest­gelegt worden sind.

Da ist es ja höchste zeit, dass sich die erziehungs­direktoren (nach sehr langem zögern) gedanken machen; dafür braucht es keinen «Auftrag des Schweizervolks». (Wie sähe ein «Auftrag» überhaupt aus? Der Bund für vereinfachte rechtschreibung wäre auch hier für eine konkretisierung dankbar; vielleicht will er ja die erteilung eines solchen anstreben.) Ist im folgenden die schule nicht angesprochen? «Immer we­niger Kinder können lesen und schrei­ben», heisst es in der «FAZ» vom 5. januar.

Das führt zur frage, was Charles Eulau unter «in unserem Land akzeptiert» ver­steht. Die 21. auflage des dudens wird nicht akzeptiert — wer hat ihn denn mas­senhaft gekauft? Dagegen wird die 20. auf­lage akzeptiert — etwa durch fehlerloses schreiben? Dazu ein konkretes beispiel: In einem einein­halbseitigen auf­ruf eines pro­minenten reformgegners an die erzie­hungs­direktoren finden sich 4 stellen, die sich durch die neuregelung ändern. Der text enthält aber 7 abweichungen von der bisherigen norm — oder fehler, jedenfalls nicht zeichen übermässiger akzeptanz. Vom übrigen «Schweizervolk» oder dem deutschen volk gar nicht zu reden: «Auch Hochschul­absolventen liefern zum Teil katastrophale Bewerbungen ab», klagt ein Mercedes-personalchef.

«In Deutschland haben rund vier Mil­lionen deutsch­sprachige Menschen keine ausreichenden Lese- und Schreib­kennt­nisse», heisst es in einer dpa-meldung vom september 1997. Natürlich kann man nun einwenden, die rechtschreibung sei in ordnung, nur die schule nicht; aber die rechtschreibung ist für den menschen da, nicht umgekehrt.

Gerade die forderung, «die in unserem Land akzeptierte Rechtschreibung zu un­terrichten», ist im lichte dieser grund­sätzlichen zweifel ein auftrag an die schul­politiker — ein auftrag zum nachden­ken, etwa im sinne von O. Kosog (1912): «Eine rechtschreibung, die selbst von den ge­bildetsten im volke nicht beherrscht wird, hat ihr daseinsrecht verwirkt, und je eher sie verschwindet, desto besser.»

Oder gemäss Leo Weisgerber (1956): «Für die verantwortlichen bleibt eine un­abdingbare folgerung. Wer im bereich der schrift eine norm setzt, eine bestimmte «recht»-schreibung verbindlich macht, der muss gleichzeitig bereits die nächste rechtschreib­reform vorbereiten.»

Prof. Harald H. Zimmer­mann, Universi­tät des Saar­landes

Entkopplung der Standar­disierung von staat­lichen Rege­lungen: Die Informa­tions­industrie (Ver­lage, Wirt­schafts­ver­bände …) sollten in Zukunft in die Verant­wortung einbe­zogen werden, zumal — etwa beim Deut­schen Institut für Nor­mung (DIN) — Pro­zeduren vor­liegen, die analog auf die Schreib­normung an­gewendet werden können.

Ich gebe zu, dass Charles Eulaus un­behagen nicht unbegründet ist. «Es ist nicht Aufgabe von Erziehungs­direktoren, die Sprache unseres Volks durch Schul­un­terricht zu ändern.» Es ist nicht einmal ihre aufgabe, die recht­schreibung zu än­dern. (Ich bin entsetzt, wie undifferenziert gerade auch juristen mit den begriffen sprache und schreibung umgehen; wenn sie es nur mit fahren, anhalten und parkie­ren ebenso locker nähmen.) Aber die erziehungs­direktoren sind in der bedau­erns­werten situation, den schwarzpeter in den händen zu halten. Da 1. dem volk nie­mand eine bestimmte ortografie vorschrei­ben kann und will (was soll das gerede mit dem «Kanzler der Eid­genossenschaft»?), 2. die bestimmung dessen, was das volk echt akzeptiert, gemäss oben gesagtem schwie­rig ist (laut umfragen akzeptiert das schwei­zer volk die substantiv­kleinschrei­bung) und 3. die rechtschreibung nur in der schule vermittelt wird, ist der lehrplan der volksschule plötzlich mehr als ein bisschen lehrplan. Er ist die einzige stelle, wo sich die norm rechtlich fassen lässt!

Ein lange praktizierter ausweg ist na­türlich, die augen zu verschliessen und nichts zu tun, was reform­gegner sehr schät­zen, denn ihnen reicht als begrün­dung ein zirkelschluss: Man kann die ortografie nicht ändern, weil man ausser­halb der schule niemandem vorschriften machen kann, und man kann die schul­ortografie nicht ändern, weil sie nicht vom brauch ausser­halb der schule abweichen darf. Im sport ist das als beton­fussball bekannt.

Der vor 74 jahren gegründete Bund für vereinfachte rechtschreibung — eine ver­körpe­rung der gern bemühten, aber ebenso gern ignorierten nichtstaatlichen rechtschreib­entwicklung — hat ein «für» im namen, nicht ein «gegen» wie die vielen bürgerinitiativen in Deutschland und sucht daher einen konstruktiven ausweg.

Ich habe das dilemma oben mit den punkten 1. bis 3. beschrieben. Prinzipiell könnte man an jedem ansetzen. Um hinten zu beginnen: Die kinder oder die eltern könnten beim schul­eintritt ankreuzen: ka­tolisch, protestantisch; duden 21. auflage, duden 20. auflage, fraktur, eigennamen-gross­schreibung (auch als substantiv­klein­schreibung bekannt). Absurd? Fast genau das haben mehrere deutsche gerichte mindestens für eine übergangs­zeit für einzelfälle verfügt. In diese richtung geht auch das, was die (eine reform ablehnen­de) schweizerische ortografie­konferenz von 1963 feststellte, aber dann anscheinend doch nicht so wichtig nahm: «Wichtig scheint der Konferenz die Forderung, dass die Schule mit der Erlernung der Gross­schreib­regeln später als heute beginne.»

Die meinung des volks, um zum 2. punkt zu kommen, wäre eine richtschnur. (Anderseits meinte ein professor in der «Saarbrücker Zeitung»: «Man läßt ja auch nicht darüber abstimmen, ob 2 x 2 = 4 ist.»)

Gefragt ist demokratie («Verständnis für Sprache in einer Demokratie»), nur ver­stehen oft befürworter und gegner ei­ner sache nicht dasselbe darunter. Gegner neigen dazu, sie mit konsens und vetoprin­zip zu verwechseln; für mich basiert sie auf mehrheitsentscheiden, klarer regelung der zuständigkeit, rechts­sicherheit und gleich langen spiessen für progressive und retardierende kräfte. Man kann beispiels­weise durchaus der meinung sein, der deutsche bundestag oder die deutsche bun­desregierung sollten etwas zu sagen haben. Aber dann muss ihnen diese kompetenz übertragen werden, alles andere ist bananen­republik. Dasselbe ist zu Siegfried Lenz’ vorschlag einer volks­abstimmung zu sagen.

Ob mit oder ohne demokratie — wir sind wieder beim staat und damit beim problem, dass dem volk niemand eine be­stimmte ortografie vorschreiben kann. Vor­schreiben kann man nicht, aber viel­leicht auf eine andere, ver­bindlichere art vorschlagen. Damit kommen wir zum ein­zigen ernsthaft in betracht kommenden ausweg und zu einem konkreten vorschlag.

Die zwischenstaatliche kommission für die deutsche rechtschreibung am Institut für deutsche sprache wurde von den zu­ständigen politikern eingesetzt, vereinigt nach meiner einschätzung ungefähr 80% des real existierenden sach­verstands, woll­te es mit ihrem vorschlag allen recht ma­chen — und hat trotzdem ein gewaltiges legitimations­problem. Dieses soll nun durch einen beirat entschärft werden. Er soll eine breitere (also wohl demokrati­schere) abstützung bringen. Nur: Wenn er mehr sein soll als eine zusätzliche veto­instanz (also etwas undemokrati­sches), muss man ihn (und damit die kommission) irgendwo verantwortungs­mässig «aufhän­gen». Das ist aber ebenso schwierig wie das ansinnen des Archimedes, die Erde aus den angeln zu heben, wenn man ihm nur einen festen punkt gäbe. In anbetracht der tatsache, dass die rechtschreibung eine norm ist, gäbe es immerhin einen halb­festen punkt mit der autorität und der mischung von ver­bindlichkeit und un­verbindlichkeit, die man hier braucht. Es sind die normeninstitute, die da sind: In­ternational organization for standardiza­tion ISO, Deutsches institut für normung DIN, Österreichisches normungs­institut ON und Schweizerische normen-vereini­gung SNV. Sie haben erfahrung mit der ent­wicklung und popularisierung inter­nationaler normen. Ihnen gegenüber könnte der staat (d. h. die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Bundesrepublik Deutschland, die Bundes­republik Öster­reich, aber auch zusätzlich kultusminister- und erziehungsdirektoren­konferenz) als auftraggeber auftreten; auch privatfirmen kämen in frage. Es ist sogar denkbar, von mehreren gremien aus­gearbeitete unter­schiedliche varianten als norm zu etablieren und der so sehr gewünschten «Entwicklung im Gebrauch» auszusetzen — auch die eigennamen-gross­schreibung, die nun einmal existiert und sich auch einer gewissen akzeptanz erfreut.

Die normen­institute wären auftragge­ber der fach­kommission(en), im moment also der genannten zwischen­staatlichen kommission. Entschieden würde auf grund der präferenzen eines in der grösse nicht unbedingt beschränkten gremiums, in dem jede interessengruppe gemäss selbst­dekla­ration irgendwie vertreten wäre. Instru­mente wären ein gewichtetes zielsystem und die metoden der modernen ent­scheidungsteorie wie nutzwert­analyse und delfimetode, die den einbezug sehr unter­schiedlicher kreise (mit dem tatbeweis des echten interesses statt betonfussball) ermöglichen.

Da meine anregung die rechtlichen ver­hältnisse nicht berührt — aber immer­hin eine grundlage für entsprechende über­legungen bilden könnte —, kann die entscheidungs­findung für die schule gleich ablaufen wie heute. Die entscheidungs­träger kämen jedoch zu einer solideren grundlage, ohne sich in jeder fase der dis­kussion mit materiellen einzel­fragen he­rumschlagen zu müssen.

Gerade der vielbeschworenen, aber in wirklichkeit nur teilweise existierenden und gemäss Deutscher Akademie für Spra­che und Dichtung gar nicht so wichtigen einheit der rechtschreibung würde ein ge­ordnetes, transparentes verfahren mehr dienen als der heutige zustand. Nicht zu­letzt wäre ein solches modell ein europa­weites vorbild. Ortografie­probleme gibt es ja bekanntlich nicht nur im deutschen.

Andreas Honegger, ressort­leiter NZZ, gemein­derat, Zürich

Gewaltige staatliche Aufgaben zeigen die Grenzen unserer Konkordanz­de­mokra­tie auf. Wir müssen jetzt den Mut aufbringen, neue Wege einzu­schlagen, denn wir dürfen unsere Prob­leme nicht der nächs­ten Genera­tion überlassen.

In seinem schlusswort erinnert Charles Eulau an vergangene zeiten, als «deutsche Behörden die deutsche Sprache befohlen haben, auch in Schulen», wobei ein vorwurf der kleinlichkeit gegen lehrer und erziehungs­behörden anklingt. Leider erkennt er nicht, dass eine entsprechende bedrohung genau von den deutschen re­formgegnern kommt, von denen er sich inspirieren lässt. Aus ihrer argumentation (vor allem von Ickler) muss man folgern, dass eine reform nach linguistischen oder pädagogischen kriterien gar nicht möglich ist, weil die rechtschreibung in gesetzen aller art fest­geschrieben ist. Dort sind eben z. b. Schiffahrt mit ff, Erste Hilfe mit einem grossen E und schwerbehindert zusammen geschrieben. Ändern kann das angeblich nur der gesetz­geber, womit die recht­schreibung im festen griff des staates, der «obrigkeit», ist. Dagegen meine ich, dass gerade juristen die unterscheidung von inhalt und form nicht so schwer fallen sollte und dass sprache und schreibung für sie werkzeuge sind, die ihnen zur ver­fügung stehen, die ihnen aber nicht gehö­ren. In der Schweiz haben sie wenigstens drei werkzeuge, womit nicht gleich eine anarchie ausbrechen würde.


Geschrieben nach den grundsätzen des Bundes für vereinfachte rechtschreibung. Wir freuen uns über einen nachdruck in originalschreibweise. Aber im gegensatz zu einigen leuten, die sprache und rechtschreibung verwechseln, sind wir überzeugt, dass der brief auch gemäss duden 21. aufl., duden 20. aufl., duden 1. aufl., in fraktur, steno, braille, kyrillischer schrift usw. lesbar ist.

Rolf Landolt, vorsitzer des Bundes für vereinfachte rechtschreibung