Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)
Der zweck von rechtschreibreformen
Zu eienem artikel von Inge Blatt
«Diese fünf Fähigkeiten braucht es, um schreiben zu lernen», welt.de, 2026-01-28
Die rechtschreibreformen von 1901, 1996 und allfällige weitere reformen haben nicht den zweck, anforderungen zu reduzieren, Sie haben den zweck, die menschengemachte rechtschreibnorm zweckmässiger zu machen. Um zweckmässig zu sein, muss die norm unter anderem lernbar sein. Unter anderem! Ob es für die schüler eine grosse erleichterung ist, dass sie z. b. die lang-s- und die 3-konsonanten-regeln nicht mehr lernen müssen, ist schwer zu sagen. Aber es ist auch nicht entscheidend. Ohnehin gilt für die reform von 1996 (und für die von 1901) die feststellung des reformgegners Theodor Ickler: «Schon das Ausmaß der Veränderungen ist viel zu gering, um einen nennenswerten Effekt zu erzielen.» – «Die Rechnung ging nicht auf», meint Inge Blatt. Natürlich nicht. Sie wird nicht einmal aufgehen, wenn wir einen grösseren schritt weiter sind, und auch der grössere schritt der von uns angestrebten eigennamengrossschreibung wird nicht reichen. Politische schritte und schrittchen haben es an sich, immer unvollkommen zu sein. Wer nichts tut, hat es einfacher und hat immer recht. (Geschrieben gemäss https://www.ortografie.ch/vorschlaege/eigennamengrossschreibung.php.)
Rolf Landolt
In der kommentarfunktion des artikels am 1. februar veröffentlicht: welt.de/article695fb9194d1d5f581eeaff8f#/comment/271902998.