Ralf Osterwinter, dwds.de,
Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung handelt es sich nach einhelliger Expertise um das am schwierigsten in Regeln zu fassende orthographische Teilgebiet. In der ersten amtlichen Kodifizierung der Rechtschreibnorm für den deutschsprachigen Raum im Jahr 1901 blieb dieser Phänomenbereich noch völlig ausgeklammert, sodass die Füllung der entstandenen Normierungslücke bis 1996 dem Rechtschreibduden als orthographischem Leitwörterbuch zufiel (seit der Erstauflage 1880 über Einzelfestlegungen in den jeweiligen Stichwörterverzeichnissen, zwischen 1915 und 1991 auch durch stetig erweiterte Hinweise in den Richtlinienteilen). Erst seit der ersten, eigentlichen Rechtschreibreform von 1996/98 ist auch die Getrennt- und Zusammenschreibung systematisch und umfassend geregelt.