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Bund für vereinfachte rechtschreibung (BVR)

stichwort → wesentlichkeitsteorie
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wesentlichkeits­teorie

definition
In Deutschland (nur da) formulierter vorbehalt betreffend kompetenz der exekutive. In bezug auf die schul­rechtschreibung bedeutet er, dass eine gering­fügige reform (also auch die von 1996) durch die kultus­minister (Schweiz: kantonale erziehungs­direktoren) be­schlossen werden kann, eine weiter gehende dagegen nicht.
kritik
Aus unserer sicht ist die kompetenz eines staatlichen organs durch verfassung und gesetz von der sache her fest­gelegt; eine quantitative komponente kann es nicht geben.
verweis
de.wikipedia.org/wiki/Wesentlichkeitstheorie

Zitate

, Frank­furter All­gemeine Zeitung,

Eines der Haupt­argumente der Reform­gegner lautet, daß der Staat nicht die Kompetenz habe, die Recht­schreibung […] zu verändern. […] Sie berufen sich dabei auf die sogenannte Wesent­lichkeits­theorie, die das Bundes­verfassungs­gericht im Zusammen­hang mit dem Schul­recht ent­wickelt hat. Danach ist der Gesetz­geber wegen der Spannungs­lage zwischen dem elterlichen Erziehungs­recht, dem Persönlichkeits­recht sowie dem Recht des Staates auf Planung und Organisation des Schul­wesens dazu ver­pflichtet, die "wesentlichen" Ent­scheidungen im Schul­wesen selber zu treffen und nicht der Schul­verwaltung zu überlassen. Als "wesentlich" betrachtet das Verfassungs­gericht solche Ent­scheidungen, die welt­anschauliche, politische oder religiöse Grund­fragen berühren, Erziehungs­ziele in ihren Grund­zügen festlegen oder von grund­sätzlicher bildungs- und schul­politischer Bedeutung sind. Nach Auffassung der Reform­befürworter ist das bei der Rechtschreib­reform nicht der Fall. Vielmehr handele es sich beim Unterricht nach den neuen Schreib­regeln um die wertneutrale Vermittlung von Sachwissen, die Erziehung und Bildung nicht wesentlich beeinflusse.

, Frank­furter All­gemeine Zeitung,

Nach übereinstimmender Auffassung der Juristen der KMK und des Bundesinnenministeriums hätten alle Kultusminister damit rechnen können, daß die sogenannte Wesentlichkeitstheorie in dieser Frage nicht greifen werde. […] Wernstedt bekräftigte am Dienstag seine Auffassung, daß die Änderungen der Rechtschreibung nicht wesentlich seien und daher auch nicht der Gesetzesform bedürften. Von den 1400 Wörtern des Grundwortschatzes, die in der Grundschule beherrscht werden müßten, änderten sich nur 32.